Kostenübernahme
Attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für unsere Therapien nach SGB. In Einzelfällen auch durch die Opferhilfe oder IZL Stunden möglich, sprechen Sie uns gerne an!
- Sportamt bei Anträgen durch die Schule
- Krankenkassen in Einzelfallregelungen
- Kliniken, Heime, Kindergärten
- Fördervereine von Schulen
- Elternbeiträge
Finanzierungsmöglichkeiten
Die heilpädagogische Förderung mit dem Pferd kann bei Institutionen der kinder- und Jugenhilfe zum methodischen Angebot gehören. Die Kosten werden dann von den einweisenden Stellen, zum Beispiel der Heimerziehung, über den Pflegesatz abgerechnet. Heilpädagogisches Reiten (HPR) kann auch Teil ambulanter Hilfen sein.
Mögliche Kostenträger nach SGB VIII §27, 35a, §13 SGB VIII Jugendsozialarbeit, SGB XIII §53, 54, SGB XI §30 und §56, §45b
Jugendamt nach SGB VIII §27 Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit dem §35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, bzw. von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche oder §13 SGB VIII Jugendsozialarbeit in Verbindung mit anderen Ämtern wie das Gesundheitsamt oder Beratungsstellen.
Sozialamt nach SGB XIII §53 und §54 im Rahmen der Eingliederungshilfe und in Verbindung mit dem SGB XI §30 und §56. Früherkennung, Frühförderung und Heilpädagogische Leistungen.
§56 Heilpädagogische Leistungen nach $55 Absatz 2 Nr. 2 werden erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch 1. eine drohende Behinderung und / oder 2. die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können. In Verbindung mit Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§30) und schulvorbereitende Maßnahmen der Schulträger, werden heilpädagogische Leistungen als Komplettleistungen erbracht.
Stärke dein Kind mit tiergestütztem Coaching
Nutze die heilende Kraft des therapeutischen Reitens und hilf deinem Nachwuchs die Herausforderungen des täglichen Lebens zu meistern.